Susanna Knotz (erstmals veröffentlicht am 4.6.2007 auf www.infobildungsdienst.de)
Am Freitag, den 1.6.2007 ist die neue Chemikalienverordnung REACH (Registrierung Evaluierung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien) in Kraft getreten. Sie soll Mensch und Umwelt besser vor der schädlichen Wirkung und der unsachgemäßen Anwendung von Chemikalien schützen.
Tausende von Chemikalien sind seit Jahren im Einsatz, ohne dass jemals ihre Wirkung auf Mensch und Umwelt einheitlich und zweifelsfrei festgestellt oder getestet worden wäre. Es ist häufig auch nicht bekannt, wo und unter welchen Bedingungen bestimmte Chemikalien tatsächlich eingesetzt werden und ob ihre Verwendung für jeden dieser Zwecke ungefährlich ist. Die Herstellung, der Import in die 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, aber auch die Anwendung von chemischen Stoffen fallen unter die neue Chemikalien-Verordnung REACH. Farben, Lacke, Parfümöle, Wasch- und Reinigungsmittel gehören z.B. zu den zu registrierenden Stoffen.
Für die Sicherheit von Chemikalien und ihre sichere Anwendung sind mit REACH nicht mehr die Behörden sondern die Industrie zuständig, die Chemikalien herstellt, importiert oder verwendet. Es dürfen in Zukunft nur noch Stoffe auf den Markt gelangen, die unter REACH registriert wurden. Für den gesamten Prozess sind Jahre angesetzt. Für neue Chemikalien, die erstmals zugelassen werden sollen, beginnt die Registrierungspflicht unter REACH im Juni 2008. Ab dem gleichen Zeitpunkt können Chemikalien, die noch nicht registriert (Registrierung seit 1981 vorgeschrieben) aber seit längerem verwendet werden, vorregistriert werden. Bekanntermaßen umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe müssen bis Dezember 2010 registriert sein, unabhängig von der produzierten oder eingesetzten Menge. Die gleich Frist gilt für Stoffe, die in Mengen über 1000 Tonnen pro Jahr hergestellt und angewendet werden. Für kleinere Mengen zwischen 100 und 1000 Tonnen pro Jahr liegt die Frist im Juni 2013. Für Mengen darunter und ab 1 Tonne pro Jahr gilt der Juni 2018.
Neben Herstellern sind auch Händler und gewerbliche Anwender in der Pflicht. Sie müssen sich darum kümmern, dass die chemischen Stoffe, die sie herstellen, handeln oder in ihren Erzeugnissen verwenden, bis zu den genannten Terminen unter REACH registriert wurden. Stoffe selbst registrieren müssen nur Hersteller und Importeure. Anwender aus Industrie und Gewerbe sind aber dazu verpflichtet ihre Informationen über die Gefährlichkeit oder Ungefährlichkeit von Stoffen und über ihre Anwendung an Händler und Hersteller weiterzugeben. Umgekehrt müssen sie sich an die ausgearbeiteten Anwendungsvorschriften halten, die nach Abschluss der Registrierung für einen sicheren Umgang mit den jeweiligen Chemikalien erarbeitet sein werden. Gewerbliche Anwender sind z.B. Tischler, die ihre Fensterrahmen lackieren, Reinigungsfirmen, die Reinigungsmittel einsetzen oder Maler, die Grundiermittel, Lacke und Farben verarbeiten.
Stoffe, die bereits anderweitig erfasst sind wie Arzneimittel oder Biozide, Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel und Futtermittel oder Stoffe, deren Unbedenklichkeit bereits nachgeweisen ist, müssen nicht zusätzlich unter REACH registriert werden. Diese Stoffe sind in den Anhängen IV und V der REACH-Verordnung aufgeführt. Auch Polymere, die sich aus einzelnen Bausteinen, den Monomeren, zusammensetzen, müssen nicht registriert werden, wohl aber die Monomore.
Die Europäische Chemikalienagentur und die jeweiligen nationalen Behörden sind für den Prozess zuständig. Die Agentur erhält und prüft die Registrierungs-Dossiers und leitet Informationen an die verschiedenen Akteure weiter. Die nationalen Behörden leisten der Industrie gegenüber Hilfestellung für die Registrierung und richten Helpdesks ein. Auch überwachen sie die Einhaltung der erarbeiteten Vorschriften und sanktionieren Verstöße.
Mit REACH wird klar geregelt werden, wo und unter welchen Bedingungen welche Chemikalien ohne Risiko angewendet werden können. Dafür muss zuerst identifiziert werden, wer, wo, wann welche Chemikalien verwendet und welche Risiken unter diesen Bedingungen herrschen und wie sie vermieden werden können. Damit wird angestrebt, dass in Zukunft Chemikalen risikofrei für Mensch und Umwelt verwendet werden. Um das zu erreichen, müssen alle Akteure (Hersteller, Händler, Anwender) Daten und Erfahrungen untereinander austauschen. Diesen Kenntnis-Austausch ermöglicht REACH. Alle, auch die Verbraucher, die Chemikalien selbst anwenden oder Erzeugnisse kaufen, die Chemikalien enthalten, sollten sich an die unter REACH erarbeiteten sichere Anwendung halten, um Umweltschäden und natürlich auch Gesundheitsschäden für sich selbst zu vermeiden.
Das Umweltbundesamt und die dänische Umweltbehörde EPA haben die Entwicklung eines kostenlosen Internet-Lehrgangs (E-Learning) der deutschen Umweltberatungsfirma Ökopol GmbH und ihrer dänischen Partnern HSE consult und DHI water & environment gefördert. Die Lern-Plattform eRACH ist schon online, wird derzeit noch vervollständigt und demnächst voll nutzbar sein. Die verschiedenen Lern-Module erklären und veranschaulichen grundlegende Begriffe wie Chemikalien-Effekt, Exposition, Persistenz, usw. sehr detailliert. Darüberhinaus erläutern sie, wer sich um REACH kümmern muss und welche Aufgaben und Pflichten er darin hat.
Wem es zu mühsam ist, sich selbst um REACH zu kümmern, sich durch die Lern-Module hindurchzuhangeln oder wer keine Kapazitäten dafür hat, extra einen Umweltbeauftragten für solche Aufgaben anzustellen, der kann externe Umweltberater/innen beauftragen (s. auch mein Programm).
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Dienstag, 2. Oktober 2007
Die neue EU-Chemikalien-Verordnung REACH ist in Kraft
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